Altersvorsorge in der Firma
Die Altersvorsorge kann auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen erfolgen. Dazu bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, die wir kurz einmal ansprechen wollen. In Konzernen und großen Firmen wird oftmals eine Betriebsrente angeboten, die zur Altersvorsorge der Mitarbeiter dienen soll. In den kleineren als auch mittelständischen Firmen fehlen aber genau diese Möglichkeiten. Oft reichen die finanziellen Mittel dafür nicht aus. Dennoch gibt es auch für KMU Wege, um die Mitarbeiter bei der Altersvorsorge zu unterstützen.
Altersvorsorge in KMU
Die betriebliche Altersvorsorge umfasst alle wichtigen Leistungen. Seit 2002 hat zum Beispiel jeder Arbeitnehmer einen direkten Anspruch auf eine Entgeltumwandlung für die Altersvorsorge. Damit kann ein fester Teil des Gehaltes oder der Einzahlungen für die betriebliche Altersvorsorge umgewandelt werden. Ein gute Möglichkeit, um eine Zusatzrente aufzubauen.
Der Chef muss die Entgeltumwandlung akzeptieren. In welcher Form das Gehalt umgewandelt wird, liegt beim Arbeitgeber. Er kann somit die Entscheidung zwischen einem Pensionsfonds, einer Direktversicherung, Pensionskasse oder einer Unterstützungskasse für die Altersvorsorge treffen.
Die einzelnen Möglichkeiten
Bei einer betrieblichen Altersvorsorge kann der Arbeitnehmer maximal bis zu 4 Prozent von seinem Gehalt sozialversicherungs- und lohnsteuerfrei umwandeln. Bei einer Direktversicherung wird eine Versicherung auf das Leben der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber abgeschlossen. Die einzelnen Beiträge für diese Altersvorsorge können entweder direkt durch den Chef oder gemeinsam mit dem Mitarbeiter aufgebracht werden. Ebenso kann der Arbeitnehmer die Zahlung alleine über eine Entgeltumwandlung erbringen.
Pensionsfonds
Die andere Möglichkeit bei der betrieblichen Altersvorsorge ist der Pensionsfonds. Hierbei handelt es sich um eine Versorgungseinrichtung, die selbstständig und vom Betrieb unabhängig agiert. Die einzelnen Beträge für die Altersvorsorge werden direkt vom Chef an die Pensionsfonds überwiesen. Hier können sowohl beide, also Arbeitnehmer und –Geber einzahlen. Aber auch die alleinige Entgeltumwandlung ist für die Altersvorsorge über den Pensionsfonds möglich. Der Vorteil: Im Gegensatz zu den anderen Möglichkeiten können die Pensionsfonds einen höheren Kapitalanteil in Aktien anlegen.
Unterstützungskasse
Alternativ kann auch eine Unterstützungskasse für die Altersvorsorge ausgewählt werden. Die entsprechenden Leistungen werden dabei aus dem Unternehmen ausgelagert. Neben laufenden Rentenzahlungen können bei dieser betrieblichen Altersvorsorge auch einmalige Kapitalausschüttungen erfolgen. Im Rentenalter müssen die Einkünfte allerdings voll versteuert werden.
Pensionskasse
Als letztes bleibt noch die Pensionskasse. Die späteren Vorsorgeleistungen werden durch lebenslange Renten und Kapitalzahlungen erbracht.
4 Prozent Regelung
Grundsätzlich gilt bei allen obigen Möglichkeiten für die betriebliche Altersvorsorge die 4-Prozent-Regelung. Der Arbeitnehmer kann also bis zu 4 Prozent seines Einkommens lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei einzahlen.
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