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Arbeitgeberdarlehen immer beliebter

In Deutschland herrscht seit langer Zeit eine Niedrigzinsphase. Kredite sind so billig wie nie. Geld ist immer weniger wert. Nach der neusten Entscheidung der EZB wurde das Geld sogar noch billiger. Für viele Arbeitnehmer lohnt das Sparen daher praktisch kaum. Die Zinsen sind minimal. Beim Sparen vermehrt sich das Geld praktisch kaum, es wird sogar weniger Wert. Daher ist derzeit die beste Gelegenheit, um Anschaffungen zu tätigen. Immer mehr Arbeitnehmer nutzen derzeit die günstigen Kredite. Am vorteilhaftesten sind zumeist Kredite aus dem Internet. Hierbei entfällt der sonst hohe Aufwand in einer Bankfiliale. Entsprechend niedriger fallen die Zinskonditionen aus. Es gibt aber noch eine weitere Möglichkeit, an der auch der Arbeitgeber partizipieren kann. Das sogenannte Arbeitgeber-Darlehen.

Das Arbeitgeberdarlehen als Alternative

Das Arbeitgeberdarlehen wird zu deutlich günstigeren Zinskonditionen (als marktüblich) gewährt. Bei dem Mitarbeiterdarlehen geht es dem Chef nicht darum, durch Zinsen eine weitere Einnahmequelle zu erhalten, sondern seinen Mitarbeiter an das Unternehmen zu binden und ihn auf diese Weise auch zu motivieren. Für den Angestellten kann das Arbeitgeberdarlehen daher durchaus viele Vorteile mit sich bringen.

Firmen mit einem Betriebsrat sind dabei allerdings jedoch oft nachteilig. Dort wird in der Betriebsvereinbarung geregelt, in welchem Umfang der Arbeitgeber ein solches Angebot seinem Mitarbeiter unterbreiten darf. Viel flexibler sind natürlich Unternehmen, die über keinen Betriebsrat verfügen. Das wirkt sich zum Vorteil für den Mitarbeiter aus.

Voraussetzungen für ein Arbeitgeberdarlehen

Die einzelnen Voraussetzungen sind von Arbeitgeber zu Arbeitgeber sehr unterschiedlich geregelt. Generell haben aber Mitarbeiter zur Probe und freie Mitarbeiter in der Regel kaum eine Chance auf ein solches Darlehen. Gewährt wird es meistens nur an Mitarbeiter mit einem festen Monatsgehalt. Auch hier gilt natürlich: Der Mitarbeiter muss die monatlichen Raten problemlos finanzieren können. Dadurch sind Angestellte mit einem geringen Monatseinkommen ebenfalls in vielen Fällen ausgeschlossen.

In Banken werden den Mitarbeitern sogenannte Abzugskredite erteilt. Diese werden direkt von der Bilanzsumme in Abzug gebracht und müssen unter Umständen auch der Aufsichtsbehörde gemeldet werden.

Immer in Schriftform

Generell gilt aber, dass auch ein Arbeitgeberdarlehen in Schriftform festgehalten werden sollte. Nur so lassen sich spätere Missverständnisse zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vermeiden. In dem Vertrag sollten Kredithöhe, Zinssatz und die Rückzahlungsmodalitäten festgehalten werden.

 

 

Bildquellenangabe: Margot Kessler / pixelio.de