Gesundheit

Anti-Stress-Verordnung

Die Politik erfindet ständig etwas Neues,- nun ist es die Anti-Stress-Verordnung. Unternehmen wird damit der Standort Deutschland durch manchmal unsinnige Vorschläge deutlich erschwert. Dieses Mal kommt der Vorschlag von Andrea Nahles (SPD), die ja schon in der Vergangenheit durch manche Unsinnigkeit auffiel. Die Arbeitsministerin kam nun bereits vor einigen Wochen schon auf die interessante Idee, mit einer Verordnung den Stress am Arbeitsplatz bekämpfen zu wollen. Also eine Anti-Stress-Verordnung. Mittlerweile fragen sich Chefs und Arbeitnehmer, wie weit entfernt Politiker tatsächlich von dem realen Leben sind. So hat Frau Nahles erklärt, dass bereits im kommenden Jahr die ersten Kriterien für die Anti-Stress-Verordnung vorgelegt werden sollen. Richtig erkannt wurde, dass es zwischen einer Dauererreichbarkeit eine direkte Kausalität mit psychischen Erkrankungen geben kann. Eine Anti-Stress-Verordnung ist aber mit Sicherheit der falsche Ansatzpunkt. Die Politik hat aber bereits erkannt, dass eine solche Umsetzung zu größten Problemen führen dürfte, womit es bislang unwahrscheinlich ist, dass sich die Arbeitsministerin mit ihrer Anti-Stress-Verordnung durchsetzen kann. Zunächst soll die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin prüfen, ob es überhaupt möglich sei, Belastungsschwellen festzulegen. Damit soll zunächst sehr genau überprüft werden, wie und in welchem Umfang die neue Anti-Stress-Verordnung als rechtlicher Bestandteil für die Betriebe bereits ab 2015/2016 einfließen kann.

Anti-Stress-Verordnung- Nahles auf verlorenem Posten

Die Arbeitsministerin scheint aber derzeit mit ihrer Anti-Stress-Verordnung auf verlorenem Posten zu stehen. Selbst innerhalb der Partei wird das Thema nicht ernst genommen. So sagte SPD-Chef Sigmar Gabriel dass dieses Thema nicht den Gesetzgeber betrifft, sondern vor allem die Unternehmen und die Gewerkschaften. Unabhängig davon könnten aber einzelne Punkte dennoch relevant werden. So geht es in der Anti-Stress-Verordnung auch um die Verfügbarkeit von Arbeitnehmern, die geregelt werden soll. Wie das jedoch in unsere heute vernetzte Wirtschaft, in denen Firmen 24 Stunden bereit stehen müssen, funktionieren soll, bleibt ein Rätsel. Auch in diesem Bereich wäre eine Anti-Stress-Verordnung sicherlich der falsche Ansatzpunkt.

Personalmanager sind gegen die Anti-Stress-Verordnung

Fast 70 Prozent aller Personalmanager, also nicht die Chefs der Unternehmen selber, sprechen sich eindeutig gegen die Anti-Stress-Verordnung aus. Zwar sind Dauerstress und die Dauererreichbarkeit wichtige Themen, die unbedingt besprochen werden müssen. Eine gesetzliche Verordnung ist aber dafür der falsche Weg. Eine Ad-hoc-Befragung zur Anti-Stress-Verordnung führte dazu, das 106 rückläufige Fragebögen von Personaler das Thema als ernst und es zwingend als Pflicht betrachten, Stress und Belastungen im Unternehmen zu thematisieren. Gleichzeitig sprachen sich aber alle klar dagegen aus, dass eine Anti-Stress-Verordnung gesetzlich verankert wird. Dieses könne nur individuell in den Firmen selbst erfolgen. Jedes Unternehmen hat andere Anforderungen und bringt andere Arbeitsbedingungen mit sich. Eine Regelung durch den Gesetzgeber würde nur zu Chaos führen und so in dieser Form bei den Angestellten nicht ankommen.

Bild: Florian Simeth/Flickr.