Stauballergie im Büro- Und nun?
Es kommt immer wieder vor, dass Mitarbeiter von den unterschiedlichsten Allergien betroffen sind. Eine Stauballergie kann besonders im Büro zu zahlreichen Einschränkungen und Problemen führen. Wer eine Hausstauballergie hat, erleidet die Symptome häufig auch am Arbeitsplatz. Allerdings ist es wesentlich schwerer im Büro Abhilfe zu schaffen, als in den eigenen 4-Wänden. Sind die Symptome nur gering, kann es in vielen Fällen bereits helfen, im Büro öfters und länger zu lüften. Hierbei hilft es ebenfalls, andere Kollegen in das Problem miteinzubeziehen. So kann leicht ein Verständnis aufgebaut werden. Sollte die Maßnahme im Büro jedoch nur wenig Linderung bieten, ist es wichtig, den Grund für die hohe Staubbelastung zu finden. Oft ist es der Bodenbelag. Für die meisten kaum sichtbar und vernehmbar, zeichnet sich der dortige Staub für Allergiker aber als besonders schlimm aus. Als Abhilfe sollte der Teppichboden regelmäßig, und PVC sowie Linoleum am besten alle 2 – 3 Tage gesäubert werden.
Allergien sind weiterhin auf dem Vormarsch
Eine Allergie ist immer eine Abwehrreaktion unseres Körpers, die sich gegen harmlose Stoffe aus der Natur richtet. Dabei stuft unser Immunsystem die Stoffe fälschlicherweise als gefährlich ein. Mehr als 20.000 Allergien (gg. Staub, Pollen, Tierhaare, Chemikalien, etc.) sind mittlerweile bekannt. Es werden immer mehr. Und immer mehr Arbeitnehmer sind betroffen. Auch im Büro.
Die Klimaanlage im Büro
Aber auch die Klimaanlage kann sich einer Stauballergie im Büro negativ auswirken. Eine regelmäßige Wartung kann zwar das Problem mindern, aber meistens nicht aus der Welt schaffen. In vielen Büros befinden sich zudem abgehängte Decken, die wahre Staubfänger sind. Hilfreich kann dann eine Art Sperrfolie sein, die zwischen der inneren Wand und der Oberfläche gespannt wird. Ohne die Unterstützung des Chefs geht das jedoch nicht.
Chef frühzeitig miteinbinden
Bevor überhaupt die Ursache erkundet wird, sollten Betroffene im Büro das direkte Gespräch mit dem Chef suchen. Dieser sollte von Anfang an eingebunden werden. Nur gemeinsam und mit Offenheit lassen sich Lösungen finden. Der Arbeitgeber ist grundsätzlich dazu verpflichtet, zu handeln.
Wer chronisch erkrankt ist, hat grundsätzlich Anspruch auf einen besonderen Arbeitsplatz. Dafür muss die Erkrankung/Allergie aber nachgewiesen sein. Generell raten wir jedoch dazu, das offene Gespräch mit dem Vorgesetzten zu suchen. So sollte gemeinsam und harmonisch eine akzeptable Lösung gefunden werden. Verhärten sich jedoch die Fronten, kann das für alle Beteiligten zu einem Problem werden.
[Bild: rosmary/Flickr.]