Gesundheit Steuer-Recht

Krankheitstage keine Urlaubstage

Der Urlaub ist die kostbarste Zeit für jeden Arbeitnehmer. Endlich kann in Ruhe die Zeit genossen werden. Nicht selten werden Reisen in andere Länder gebucht, um neue Energie tanken zu können. Doch was passiert, wenn Arbeitnehmer auf der Reise plötzlich krank werden? Nur wenige kennen die gesetzliche Grundlage.

Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaubstage. Eine gute Nachricht! Arbeitnehmer sollten allerdings einige Punkte dabei beachten.

Grundsätzlich gilt, wer als Arbeitnehmer im Urlaub krank wird, muss dafür keine Urlaubstage opfern. Ganz im Gegenteil, die Zeit fällt unter die Krankheitstage. Erstaunlich wenige kennen diese Regelung. So wundert auch nicht, dass nur wenige Arbeitnehmer auf diese Möglichkeit zurückgreifen.

Arbeitnehmer- Das sollten Sie dabei beachten

Wer krank ist, kann die Tage später erneut nehmen. Grundsätzlich sollen die Urlaubstage für Arbeitnehmer der Erholung dienen. Wer krank ist oder wird, hat kaum Möglichkeiten, um wirklich genügend Energie tanken zu können.

Werden Sie im Urlaub krank, müssen Sie dieses unverzüglich dem Arbeitgeber anzeigen. Nur mit einer Krankmeldung haben Arbeitnehmer die Chance, diese Zeit als Krankheitstage umzuwandeln zu können. Wer länger als 3 Tage krank ist, muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen. Es sei aber vermerkt, dass diese Bescheinigung bereits am ersten Tag vom Arbeitgeber verlangt werden kann.

In einem fernen Land

Wer als Arbeitnehmer im Arbeitsurlaub krank wird und sich weit entfernt befindet, muss vor allem auf die Auslegung „unverzüglich“ achten. So ist er bei einer Erkrankungen verpflichtet, diesen Umstand per Telegramm oder einer anderen unverzüglichen Form, mitzuteilen. Sowohl dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse. Die Kosten dafür muss übrigens der Arbeitgeber später übernehmen. Bei Rückkehr sind Arbeitnehmer verpflichtet, sich unverzüglich bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber zu melden. So fallen die schönsten Tage auch bei Krankheit nicht ins Wasser, sondern können einfach auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden. Wichtig ist hierbei nur, dass Sie als Arbeitnehmer den Chef unverzüglich in Kenntnis setzen. Dieses sollte immer schriftlich erfolgen, damit ein späterer Nachweis vorliegt.

Bild: erggeist007 / pixelio.de