Motivation Steuer-Recht

Dienstwagen als Vorteil für beide Seiten

Der Dienstwagen gilt auch heute noch als eine beliebte Zusatzvergütung und ebenso als direkte Motivation. Für einige Arbeitnehmer gilt der Firmenwagen dabei nicht nur als Anerkennung der erbachten Leistungen, sondern ebenso als Statussymbol. Der Dienstwagen bietet damit einen direkten Vorteil für den Arbeitnehmer als auch den Chef. Dennoch sollten gerade Angestellte die Tücken beim Firmenwagen nicht vergessen. Und diese liegen vor allem bei der Steuer. Nicht immer lohnt sich ein Dienstwagen auch steuerlich. Zudem wächst der Aufwand besonders dann, wenn ein Fahrtenbuch geführt werden muss. Mittlerweile verfügen über 87 Prozent der Arbeitnehmer im mittleren Management über das Privileg. In den höheren Hierarchien sind häufig Firmenwagen mit Chauffeure vorzufinden. Das gleiche Beispiel lässt sich bei vielen Selbstständigen finden, die den Dienstwagen auf die Firma anmelden.

Dienstwagen: Vorteil für den Arbeitgeber

Bild: ro18ger / pixelio.de

Angestellte sehen den Firmenwagen als Statussymbol und als besondere Belohnung (=Zusatzvergütung). Daraus ergibt sich häufig eine Motivationssteigerung, die dem Arbeitgeber zu Gute kommt. Nutzt der Arbeitnehmer darüber hinaus den Dienstwagen auch privat, kann dieser als ein Teil der Vergütung betrachtet werden. Dadurch ergeben sich auch steuerliche Vorteile für den Arbeitgeber. Wird der Firmenwagen ebenso privat genutzt, reduziert sich das Bruttogehalt und somit auch die Lohnnebenkosten um den geldwerten Vorteil des Dienstwagens. Bei der Anschaffung kann der Arbeitgeber beim Neuwagen die Umsatzsteuer geltend machen. Anschaffung und Unterhalt gelten des Weiteren als Betriebskosten.

Nur bei einem späteren Verkauf des Firmenwagens sollte Arbeitgeber vorsichtig sein. War der Wagen zuvor als Betriebsvermögen geführt, muss bei einem Verkauf die Umsatzsteuer abgeführt werden. Die Umsatzsteuer ist aber selbst dann zu zahlen, wenn beim Kauf keine geltend gemacht wurde. Das kommt zum Beispiel dann vor, wenn der Wagen direkt von einer Privatperson erworben wurde. Hier ist es jedoch hilfreich, den Dienstwagen vor dem Verkauf zunächst in das Privatvermögen zu überführen und den ehemaligen Firmenwagen erst einige Monate später zu verkaufen.

Ein kleiner Tipp am Rande:
Holen Sie sich vor dem Verkauf mehrere Angebote ein. Manchmal macht es durchaus Sinn, den Wagen auch in den angrenzenden Nachbarländern, wie zum Beispiel bei Auto Ankauf Seven in Zürich anzubieten. In der Schweiz liegen die zu erzielenden Preise häufig höher als in Deutschland.

Lohnt es sich steuerlich für den Arbeitnehmer

Bevor die Freude groß über einen eigenen Dienstwagen ist, sollte zunächst geprüft werden, ob sich dieser auch steuerlich tatsächlich lohnt. Wird der Firmenwagen ebenso privat genutzt, muss dieser als geldwerter Vorteil versteuert werden! Hierbei gilt: Umso günstiger der Dienstwagen ist und umso geringer die privaten Fahrten ausfallen, desto geringer ist die Steuerlast. Hierbei erfolgt die Berechnung anhand der 1-Prozent-Regelung oder eben über ein Fahrtenbuch. Im letzten Fall muss allerdings jeder Kilometer detailliert aufgelistet werden. Und das mit Uhrzeit und Datum. Bei der 1-Prozent-Regelung hingegen gilt der Listenpreis als Grundlage. Kostet der Wagen in der Liste 50.000 Euro, würde für den Firmenwagen jeden Monat 1 Prozent der Summe (hier 500 Euro) auf das versteuernde Einkommen aufgeschlagen. Hat der Arbeitnehmer einen Steuersatz im Schnitt von 40 Prozent, müssten so 2.400 Euro an Steuern für den Dienstwagen im Jahr entrichtet werden.

Vorsicht Falle
Ein geldwerter Vorteil beim Firmenwagen muss auch dann errichtet werden, wenn der Arbeitgeber die private Nutzung erlaubt hat, der Arbeitnehmer dieses aber nicht in Anspruch nimmt.