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Arbeitnehmer: Das ändert sich im Jahr 2015

Das Jahr 2015 kommt mit großen Schritten auf uns zu. Für Arbeitnehmer ändert sich im neuen Jahr wieder so einiges. Mittlerweile wissen wir ja, dass die Politik unermüdlich jedes Jahr neue Regeln einführt. Damit Sie als Arbeitnehmer darauf vorbereitet sind, hier ein Blick in wichtige Punkte. Besonders bei der Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie gibt es einige maßgebliche Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten.

Lohnsteuer-Änderungsrichtlinie für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer geraten wieder einmal ins Kreuzfeuer der Politik und müssen so manches Mal bluten. Die erste Änderung zielt auf die Mahlzeiten während der Berufstätigkeit aus. Dabei sind Leistungen die vom Arbeitgeber oder einem Dritten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung bei einer beruflichen Auswärtstätigkeit nicht mehr steuerfrei. Auch bei den Sachbezügen wird es zu deutlichen Änderungen kommen. So können Arbeitnehmer nun bei dabei zwischen den regulären Marktpreisen ohne einen Bewertungszuschlag und Rabattfreibetrag und den Endpreisen des Arbeitgebers als auch einem Bewertungsabschlag und Rabattfreibetrag wählen.

Geschenke für Arbeitnehmer
Ausnahmsweise kommt es hierbei einmal zu einer positiven Änderung. So wird die Grenze für steuerfreie Geschenke (bzw. sonstige Aufmerksamkeiten) ab dem 01.01.2015 von 40 auf 60 Euro erhöht.

Erholungsbeihilfen werden vereinfacht. So genügt es künftig für die Pauschalbesteuerung, wenn die Leistungen dabei im zeitlichen Zusammenhang mit dem Urlaub gewährt werden.

Krankenkasse macht leider nicht mobil

Auch bei der Krankenkasse gibt es für Arbeitnehmer ab 2015 Änderungen. Beiträge für die gesetzlichen Kassen sollen mit Beginn des neuen Jahres von Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte erfolgen. Der Beitragssatz wird sinken. Allerdings dürfen die gesetzlichen Kassen einkommensabhängige Zusatzbeiträge erheben. Zugleich sinken Zuzahlungen und der Leistungskatalog wurde abermals gekürzt.

Der Beitragssatz soll auf 14,6 Prozent für Arbeitnehmer sinken. So sehen es die Planungen vor, diese sind allerdings noch nicht endgültig beschlossen. Der sonst zu zahlende Sonderbeitrag von 0,9 Prozent des Einkommens entfällt. Das hört sich gut an.- Wäre da nicht die Hintertür. So dürfen Krankenkassen vermutlich im neuen Jahr andere Zusatzbeiträge kassieren, die ebenfalls vom Einkommen abhängig sind. Dieser Zusatzbeitrag, so ist es bereits heute indirekt geplant, könnte dann von Jahr zu Jahr steigen. Geplant ist, dass Arbeitnehmer bis 2020 in der Summe etwa 150 Milliarden Euro mehr als Arbeitgeber zahlen sollen. Die private Krankenkasse wird damit immer interessanter.

Steuerliche Entlastungen für Arbeitnehmer

Insgesamt wurden aber auch zahlreiche Steuerentlastungen für Arbeitnehmer im kommenden Jahr beschlossen. Für einen Ehepaar in Westdeutschland mit zwei Kindern dürfte damit eine minimale Entlastung von 92 Euro entstehen. Vorausgesetzt einer der beiden hat ein monatliches Bruttoeinkommen von 4.000 Euro. Kinderlose Paare und Singles werden weiterhin benachteiligt. Hier kommt es nur zu sehr geringfügigen Entlastungen, die sich in den meisten Fällen kaum auswirken dürften. Kinderlose müssen also wieder einmal deutlich mehr zur Pflegeversicherung (+ 2,5 %) beitragen. Singles dürften ab einem Einkommen von 1.000 Euro brutto monatlich maximal 11 Euro pro Jahr mehr haben. Der steuerliche Aufwand allerdings wächst, wodurch der Mehrbetrag wieder mehrfach aufgefressen wird.

Bild: Tymtoi/Flickr