Kündigung – Tipps für Arbeitnehmer
Häufig bestehen zahlreiche Gründe, warum sich Arbeitnehmer für eine Kündigung entscheiden. Karriere in einem anderen Unternehmen, Selbstverwirklichung oder Probleme am jetzigen Arbeitsplatz können dazu führen. Dennoch sollten bei der Kündigung einige Punkte, die vor allem aus rechtlicher Sicht entscheidend sind beachtet werden. Die Kündigung sollte immer schriftlich aufgesetzt werden. Doch zuvor sollte der Vorgesetzte unbedingt in einem mündlichen Gespräch davon unterrichtet werden. Selbst bei Problemen am Arbeitsplatz, gehört das einfach zum guten Ton. Die Gründe für den Schritt zur Kündigung müssen dabei nicht unbedingt benannt werden. Für die Firma ist die mündliche Vorankündigung zugleich ein wichtiger Punkt, um bereits frühzeitig nach möglichem Ersatz Ausschau halten zu können und die Stelle als Vakant auszuschreiben.
Kündigung – Nur in Schriftform
Nicht nur wegen dem gute Umgangston muss eine Kündigung in Schriftform eingereicht werden. Auch die rechtlichen Bezugspunkte regeln das. Schriftlich bedeutet hierbei in normaler Briefform. Also weder als SMS, Fax oder gar per eMail. Die Kündigung kann entweder in Schriftform persönlich oder auf dem postalischen Wege (Einschreiben) übergeben werden. Beim ersten Weg sollte die Übergabe mit Datum vom Vorgesetzten quittiert werden. Nur so haben Sie bei späteren Streitigkeiten einen Nachweis über die firstgerechte Kündigung.
Fristen bei der Kündigung
Damit kommen wir auch schon zu den Fristen bei der Kündigung. Auch Arbeitnehmer müssen sich daran halten. Die genauen Fristen sind häufig direkt im Arbeitsvertrag benannt. Ist das jedoch nicht der Fall, gelten die gesetzlichen Fristen. Demnach ist eine Kündigung mit einer Frist von 4 Wochen zum 15. oder auf Ende des Kalendermonats möglich. Sollten Arbeitnehmer jedoch früher als vertraglich oder gesetzlich festgelegt das Unternehmen verlassen, können Arbeitgeber unter Umständen Schadensersatz verlangen. Aus diesem Grunde sollten Arbeitnehmer die Fristen bei einer Kündigung immer gut beachten. Sofern noch Anspruch auf einen Resturlaub besteht, ist dieser in der Regel vor der Kündigung zu nehmen. Lässt sich das zeitlich aber nicht mehr vereinbaren, so muss der Arbeitgeber die noch vorhandenen Urlaubstage nach der Kündigung ausbezahlen.
Der Abschied
Selbst wenn die Kündigung aufgrund eines schlechten Arbeitsklimas erfolgte, sollte der Abschied dennoch geordnet und freundlich verlaufen. Das gilt auch, wenn Meinungsverschiedenheiten mit dem Vorgesetzten bestanden. Zeigen Sie Courage und verlassen Sie mit der Kündigung das Unternehmen freundlich und mit gehobenem Kopf. Wichtig hierbei ist aber auch die geordnete Abwicklung. Dazu gehört die Übergabe des Arbeitsplatzes an den Nachfolger oder die ordnungsgemäße Vorbereitung, damit sich später der Nachfolger problemlos einarbeiten kann. Offene Vorgänge sollten bis zur Kündigung abgearbeitet sein oder mit Verweis an den Chef übergeben werden.
Kündigung erst bei neuem Arbeitsplatz
Eine Kündigung sollte immer nur dann erfolgen, wenn ein neuer Arbeitsplatz bereits sicher ist.- Der Vertrag also bereits unterzeichnet wurde. Dieses ist besonders wichtig hinsichtlich einer Arbeitslosenmeldung, die bei einer eigenen Kündigung unter Umständen zu Problemen führen kann.
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