Bewerbung

Was ist erlaubt beim Bewerbungsgespräch

Philip Dehm/Flickr.

Das Bewerbungsgespräch kann der erste Schritt in eine neue Karriere sein. Viele Bewerber bereiten sich intensiv darauf vor. Aber auch Arbeitgeber nutzen das Bewerbungsgespräch um bis ins kleinste Detail Informationen zu erlangen. Allerdings ist nicht wirklich alles erlaubt, was der künftige Chef gerne wissen möchte. Sobald es um die Privat- und Intimsphäre geht, ist Schluss. Fragen zur sexuellen Orientierung oder einem Kinderwunsch müssen beim Bewerbungsgespräch nicht beantwortet werden. In der Regel bestehen dafür 2 Möglichkeiten, um freundlich aber bestimmt über die Fragen wegzusehen. So könnte der Bewerber die Beantwortung der Frage klar ablehnen. Aber bei solchen Fragen ist es durchaus auch erlaubt eine Notlüge zu nutzen. Schädlich ist das für den Bewerber nicht. Doch Vorsicht. Arbeitgeber sind natürlich auch darüber informiert, was im Bewerbungsgespräch sein kann und was nicht sein sollte. Häufig werden die Tabu-Fragen genutzt, um die Reaktion des Bewerbers zu testen. Dabei geht es weniger darum, die Information zu erhalten, als um die Reaktion im Bewerbungsgespräch zu erkunden. Zu den Tabu-Themen gehören natürlich auch Punkte wie die private Lebensplanung und eine Partei- und Gewerkschaftszugehörigkeit.

Bewerbungsgespräch – Schulden und Vorstrafen

Pauschal gesagt, darf auch bei den Themen Schulden und Vorstrafen der Bewerber die Antwort verneinen oder Notlügen nutzen. Allerdings nur dann, wenn die Frage im Bewerbungsgespräch nicht berechtigt war. Wer in einem sensiblen Bereich arbeiten möchte, muss sich solche Fragen gefallen lassen. Als sensibel gelten zum Beispiel Arbeitsbereiche, in denen Arbeitnehmer Geld entgegen nehmen. Also bei Werttransporten, im Supermarkt und in der Bank. Hier gelten die Fragen nach finanziellen Verhältnissen und Verurteilungen im Bewerbungsgespräch durchaus als gängig.

Meine Gesundheit …
Zwar hat der gesundheitliche Zustand in dem Bewerbungsgespräch meistens nichts verloren, doch auch hier gibt es Ausnahmen. Sind hygienische Ansprüche bestehend (Restaurant, Krankenhaus, etc.) dann muss natürlich ein Gesundheitszeugnis vorgelegt werden. Die Frage im Bewerbungsgespräch nach dem Gesundheitszustand ist durchaus zulässig.

Bewerbungsgespräch – Mein Glaube

Auch bei Ihrem persönlichen Glauben, also die Religion, gibt es diese Ausnahmen. Generell gilt zunächst, dass die Frage danach im Bewerbungsgespräch als Tabu gilt. Das kann sich jedoch ändern, wenn Sie sich bei einer kirchennahen Organisation beworben haben. In diesem Fall ist die Frage nach der Konfession im Bewerbungsgespräch durchaus zulässig.

Fazit zum Bewerbungsgespräch
Wer meint beim Bewerbungsgespräch einige Fragen nicht beantworten zu möchten, da diese ein generelles Tabu darstellen, sollte immer freundlich agieren. Immerhin kann es sich dabei auch um eine bewusste Frage handeln, in der Ihre Reaktion getestet werden soll.