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IBAN und BIC – Was ist neu für Bankkunden?

Mit der Einführung des SEPA-Verfahrens ändert sich einiges für deutsche Bankkunden. Zwei neue Nummern sind jetzt nötig, um Überweisungen im In- und Ausland tätigen zu können. Durch diese Änderungen soll der Zahlungsverkehr innerhalb der EU erleichtert und standardisiert werden. Wird eine Ziffer versehentlich falsch eingegeben, so wird der Geldtransfer automatisch gestoppt. Dadurch können Falschüberweisungen verhindert werden. Vor allem der Geldtransfer ins Ausland wird durch das neue Verfahren einfacher und auch sicherer.

Thorben Wengert / pixelio.de

Was ist die IBAN und wie setzt sie sich zusammen?

Alle nationalen Kontoangaben werden in Zukunft durch eine Zahl ersetzt: Die IBAN. Ausgeschrieben steht die Abkürzung für International Bank Account Number. Es handelt sich also um eine internationale Bankkontonummer, welche die bisherige Kombination aus Kontonummer und Bankleitzahl ablöst. Zusammengesetzt ist die 22-stellige IBAN aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer. In Deutschland besteht diese Prüfziffer aus der bisherigen Kontonummer und Bankleitzahl.

Bis wann ist die Angabe des BIC notwendig?

Der BIC (Business Identifier Code) ist eine weitere Kennzahl, die wie die ehemalige Bankleitzahl den Code der entsprechenden Bank angibt. So wird der Zahlungsempfänger genau identifiziert und eine Überweisung nur an registrierte Banken übertragen. Bis Feburar 2016 muss diese Zahl bei Überweisungen ins Ausland angegeben werden. Nach Ende dieser Übergangszeit, fällt auch der BIC weg. Somit bleibt ab Anfang 2016 lediglich die IBAN für alle Geldtransfers innerhalb der EU bestehen.