Erfolg Weiterbildung

Der Bildungsgutschein

Am 1. Januar 2003 wurde er in das deutsche Bildungssystem eingeführt: Der Bildungsgutschein. Grundsätzlich ist der Bildungsgutschein nichts anderes als eine schriftliche Zusage der Agentur für Arbeit, die Aus- und Weiterbildung finanziell zu übernehmen, vorausgesetzt es handelt sich um eine Maßnahme, die für die Weiterbildungsförderung zugelassen ist.

Wer bekommt den Bildungsgutschein?

Den Bildungsgutschein bekommen Arbeitsuchende und sogar Beschäftigte und Berufsrückkehrer. Allerdings gibt es eine Reihe von Voraussetzungen, die dafür erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen erfüllt grob zusammengefasst jeder, der arbeitsuchend, arbeitslos, oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und für den die Weiterbildung daher für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Erster Ansprechpartner für die Beratung und Beantragung eines Bildungsgutscheins ist der zuständige Berater in der Agentur für Arbeit. Er prüft, ob die gewünschte Weiterbildungsmaßnahme förderungsfähig ist und alle anderen Voraussetzungen erfüllt werden. Er ist es auch, der den Bildungsgutschein schließlich ausstellt.

Wo kann man den Bildungsgutschein einlösen?

Der Gutschein ist maximal drei Monate lang gültig und kann bei einem frei wählbaren, zugelassenen Bildungsträger eingelöst werden, der die entsprechende Weiterbildung anbietet. Weiterhin legt der Bildungsgutschein fest, wie das Ausbildungsziel genau aussieht, wie lange die Ausbildung dauern darf und in welchem regionalen Umfeld sie stattfinden muss. Ist die passende Weiterbildung gefunden, dann werden allerdings alle anfallenden Kosten in voller Höhe übernommen.

Fazit zum Bildungsgutschein

Der Bildungsgutschein ist somit eine gute Möglichkeit, um sich mit Eigeninitiative weiterzubilden und wieder auf den Arbeitsmarkt zurückzukehren. Auch wird mit ihm das Ziel verfolgt, den Wettbewerb unter den Weiterbildungseinrichtungen zu erhöhen und damit die Qualität der Aus- und Fortbildungen insgesamt zu verbessern.

 

Bild: Lindas Fotowelt / pixelio.de