Ältere Arbeitnehmer dürfen mehr Urlaub machen
Ende 2014 gab es ein interessantes Urteil. Darin wurde festgestellt, dass ältere Arbeitnehmer grundsätzlich mehr Urlaub haben dürfen. Ausgangspunkt für das Klageverfahren war der Schuhhersteller Birkenstock. In dem Betrieb haben ältere Arbeitnehmer mehr Urlaub als Jüngere. Viele empfanden das als nicht gerecht und fühlten sich benachteiligt. Das Bundesarbeitsgericht hat dazu im letzten Jahr entschieden. Das Urteil ist unter dem Aktenzeichen 9 AZR 956/12 einzusehen. Grundsätzlich hatte das Bundesarbeitsgericht dazu festgehalten, dass es für ältere Arbeitnehmer einen Ermessungsspielraum geben, der in dem aktuellen Fall nicht überschritten wurde.
Die Kläger
Geklagt hatten sieben Arbeitnehmer von Birkenstock im Alter von 45 – 56 Jahren. Es zeigt sich dabei wohl auch, dass das Betriebsklima in der Firma wohl nicht das Beste ist. 34 Urlaubstage gelten standardmäßig im Arbeitsvertrag. Arbeitnehmer über 58 Jahre erhalten jedoch zwei weitere Urlaubstage zusätzlich. Die Kläger fühlten sich nun wegen ihres Alters diskriminiert und riefen das Arbeitsgericht um Hilfe an. Das Unternehmen augmentierte unter anderem damit, dass ältere Arbeitnehmer bei der körperlichen Leistungsfähigkeit eingeschränkter seien, als jüngere. Viele würden für körperlich schwere Arbeiten längere Erholungszeiten benötigen.
Die Vorinstanzen
Die Vorinstanzen hatten sich bereits sehr umfangreich mit den Klagen befasst und diese jeweils samt abgewiesen. Es wurde zwar festgestellt, dass jüngere Arbeitnehmer gegenüber den älteren benachteiligt werden, allerdings seien 2 zusätzliche Urlaubstage durchaus dabei vertretbar. Der Mehrurlaub ließe sich mit dem § 10 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes legitim vertreten.
Negative Beispiel
Nicht immer sehen es die Richter so wie bei Birkenstock. Erst vor einigen Jahren hatte sich das Bundesarbeitsgericht mit der Altersstaffelung beim Urlaub des Öffentlichen Dienstes beschäftigt. So bekamen damals Beschäftigte bis zum 30. Lebensjahr 26 Tage, bis zum 40. Lebensjahr 29 Tage und danach volle 30 Tage Urlaub. Die Richter sahen darin aber einen Verstoß, der sich nicht mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz vertreten ließ. Hier wurden tatsächlich jüngere gegenüber den älteren Arbeitnehmern diskriminiert.
Hintergrund
Hintergrund der längeren Urlaubszeiten für ältere Arbeitnehmer ist unter anderem die Empfehlung der Internationalen Arbeitsorganisation, die bereits im Jahre 1980 empfiehl, den Jahresurlaub zu verlängern. Verdi empfiehlt hingegen, diesen Passus nach Dauer der Betriebszugehörigkeit umzustellen.
Bild: Eric Montfort-Flickr.