Arbeitszeugnis – Führt oft zu herben Diskussionen
Wer eine Stelle wechseln möchte oder wegen einer Kündigung einen neuen Arbeitsplatz sucht, ist auf das Arbeitszeugnis angewiesen. Eigentlich liest sich jedes Zeugnis gut, doch in der Regel verbergen sich hinter gut klingenden Sätzen und Formulierungen negative Mitteilungen, die den eventuellen neuen Arbeitgeber vor einer Anstellung abhalten können.
Doch auch Arbeitszeugnisse, die davon zeugen sollen, wie erstklassig ein Mitarbeiter gewesen ist, können durch eine falsche Formulierung schnell falsch gedeutet werden. Gerade kleinere Firmen und mittlere Unternehmen, die noch keine eigene Personalabteilung haben, verzweifeln häufig bei der Ausgestaltung. Nicht selten führen gerade diese auch zu heftigen Kontroversen, die sogar später vor dem Arbeitsgericht landen.
Der Streit um das Arbeitszeugnis
Eigentlich gibt es immer Streit in dieser Hinsicht. Entweder der Arbeitgeber schreibt kein Arbeitszeugnis, verweigert es also oder die Formulierungen entsprechen nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers. Dabei gibt es mittlerweile im Internet viele professionelle Hilfen, mit denen sich ein Arbeitszeugnis rechtssicher formulieren lässt. Wie in einer Art Textverarbeitungsprogramm können die Sätze ausgewählt und dann einfach personalisiert werden.
Doch was passiert, wenn sich der Chef weigert ein Arbeitszeugnis zu verfassen.- Darf er das eigentlich? Die Rechtslage ist eindeutig. Er muss ein Zeugnis für seinen Mitarbeiter schreiben. Macht er das nicht, verstößt er gegen die Rechtspflicht und wird im schlimmsten Fall vor dem Arbeitsgericht landen.
Inhalte im Arbeitszeugnis sind nicht wunschgemäß
Das wohl häufigste Problem: Das Arbeitszeugnis entspricht inhaltlich nicht den Vorstellungen des Arbeitnehmers. Hier muss der Mitarbeiter allerdings nachweisen können, das seine Arbeit wirklich gut oder sehr gut war, wenn der Chef hingegen nur mittelmäßige Leistungen in dem Zeugnis vermerkte. Hat er dafür Anhaltspunkte, kann er den Arbeitgeber auf Änderung verklagen. Dabei muss dieser aber den genauen Wortlaut der gewünschten Formulierung vorgeben. Der Arbeitgeber muss in dem Prozess vor dem Arbeitsgericht grundsätzlich nur vorweisen, dass er zutreffend geurteilt hat. Die Beweispflicht liegt also beim Mitarbeiter.
Ärger vorbeugen
Chefs sind grundsätzlich gut beraten, wenn sie Arbeitszeugnisse entweder durch eine Personalabteilung durchführen lassen oder dazu ein spezialisiertes Programm verwenden, mit dem ein Arbeitszeugnis rechtssicher erstellt werden kann. Schon eine spätere Meinungsverschiedenheit oder ein unabsichtlicher Formulierungsfehler können viel Ärger und Kosten einbringen, die sich im Vorfeld ersparen ließen. Gerade KMU sind von diesen Problemen häufig betroffen und so landen jedes Jahr eine Vielzahl von Klagen zum Arbeitszeugnis vor den Arbeitsgerichten.
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