Sommerhitze im Büro
Hitzefrei kennt jeder aus der Schule,- aber im Büro?- Ja auch da gibt es Vorgaben, die unter Umständen zu einem Hitzefrei führen können. Denn auch Mitarbeitern im Büro ist nicht jede Sommerhitze zuzumuten. Sobald das Thermometer steigt, nimmt die Leistungsfähigkeit am Arbeitsplatz deutlich ab. Aber auch gesundheitlich kann die Sommerhitze einige Gefahren mitbringen. Der Arbeitgeber ist verpflichtet auch im Büro entsprechende Schutzmaßnahmen gegen die Sommerhitze zu ergreifen. Laut diesen Anforderungen soll die Temperatur im Büro nicht mehr als 26 Grad Celsius betragen. Allerdings sind die Umsetzungen wenig verbindlich und mehr als Richtlinien zu verstehen. Um die Sommerhitze im Büro in den Griff zu bekommen, werden vor allem technische und organisatorische Maßnahmen vorgeschlagen. Einige dieser Vorschläge wirken manchmal kurios. Übrigens ist die Sommerhitze auch ein wesentliches Feld, in dem der Betriebsart agieren kann, sofern einer vorhanden ist.
Büro: Sommerhitze steigt an
Wenn die Hitze ansteigt, ist es schon fast zu spät. Kein Büro sollte heute mehr ohne Klimaanlage auskommen müssen. Diese gilt selbst für die private Wohnung als ein Muss. Dabei ist zu beachten, dass der Einbau einer Klimaanlage mit Außengerät am sinnvollsten ist, damit es nicht zu einer weiteren Lärmbelästigung im Büro kommt. Sommerhitze aber äußert sich im Büro nicht nur einfach durch einen erheblichen Leistungsabfall, sondern auch durch gesundheitliche Beschwerden:
- Übelkeit
- Kopfschmerzen
- Herz-/Kreislaufstörungen
- Ohnmacht
- etc.
Besonders ab 33 Grad Celsius sinkt die Leistungsfähigkeit eines Menschen, nicht nur im Büro deutlich. Deshalb ist der Arbeitgeber grundsätzlich schon mit der Einrichtung des Büros verpflichtet, entsprechende Maßnahmen durchzuführen. Ab 26 Grad muss das Büro bereits mit Sonnenschutzvorrichtungen versehen werden.
Ab 26 Grad muss der Arbeitgeber handeln
Die Technischen Regeln für das Büro verlangen vom Arbeitgeber ab 26 Grad Celsius ein eingreifen. Zunächst sind dabei technische und organisatorische Maßnahmen durchzuführen. Kühlende Belüftungsmaßnahmen sind neben Sonnenschutzvorrichtung dabei erste Schritte im Büro. Das bereitstellen von Getränken und die Lockerung der Bekleidungsvorschriften die nächsten Schritte. Ab 30 Grad sind unbedingt weitere Maßnahmen zu ergreifen. Sobald die Temperatur im Büro jedoch über 35 Grad Celsius steigt, ist der Arbeitsraum nicht mehr nutzbar. Es sei denn, es sind effektive Luftduschen oder andere Entwärmungsphasen vorhanden. Kommt der Arbeitgeber diesen Maßnahmen im Büro trotz Aufforderung nicht nach, können Mitarbeiter unter Umständen auch einfach Hitzefrei nehmen. Der Arbeitgeber sollte jedoch zuvor informiert werden.