Das Finanzamt erkennt bei der Fahrkostenpauschale stets die kürzeste Streckenführung zwischen Wohnung und Arbeitsplatz an. Diese ist maßgebend für die Werbungskosten. Dabei wird die Fahrkostenpauschale nicht für die Hin- und Rückfahrt gewährt, sondern stets für die einfache Fahrt von Wohnung zur Arbeitsstelle. Wer eine Schwerbehinderung von mindestens 50 Prozent aufweist, erhält jedoch die Fahrkostenpauschale für […]